Qualität und Herkunft

Transparenz vom Produzenten bis zur Lieferung.

Für professionelle Käufer zählen Spezifikation, Rückverfolgbarkeit, Dokumentation und eine belastbare Kühlkette.

Qualität und Herkunft

Transparenz vom Produzenten bis zur Lieferung.

Für professionelle Käufer zählen Spezifikation, Rückverfolgbarkeit, Dokumentation und eine belastbare Kühlkette.

01

Geprüfte Lieferanten

Wir arbeiten bevorzugt mit professionellen, zugelassenen oder zertifizierten Fischzucht- und Verarbeitungsbetrieben.

02

Zusätzliche Qualitätskontrolle

Vor dem Export prüfen wir unter anderem Frische, Größe, Gewicht, Verpackung, Kühlkette und die vereinbarte Produktspezifikation.

03

Rückverfolgbarkeit

Herkunft, Charge und Produktspezifikation werden klar zugeordnet – als zusätzliche Kontrollstufe zwischen Produzent und Abnehmer.

04

Standards nach Auftrag

Zertifizierungen, Exportvoraussetzungen und erforderliche Unterlagen werden für den konkreten Betrieb und Zielmarkt geprüft.

Qualitätssicherung

Geprüfte und zertifizierte Qualität

Die Qualität und Sicherheit unserer Produkte stehen für uns an erster Stelle. Deshalb achten wir entlang der gesamten Lieferkette auf nachvollziehbare Prozesse, geeignete Kontrollen und die Einhaltung der geltenden Anforderungen für den Export in die Europäische Union.

EU-zugelassene Betriebe

Für Lieferungen in die Europäische Union arbeiten wir mit zugelassenen beziehungsweise für den jeweiligen Export gelisteten armenischen Betrieben, sofern dies für die betreffende Produktkategorie erforderlich ist. Die entsprechende Listung wird über das EU-System TRACES-NT überprüft.

Amtliche Gesundheits- und Veterinärdokumente

Die erforderlichen amtlichen Gesundheits- und Veterinärbescheinigungen werden entsprechend den geltenden Export- und Einfuhranforderungen vorbereitet und durch die zuständigen Behörden ausgestellt beziehungsweise bestätigt.

TRACES-NT und Einfuhrkontrolle

Soweit für die jeweilige Ware vorgeschrieben, werden die erforderlichen Sendungsdaten und Dokumente über TRACES-NT abgewickelt. Bei der Einfuhr in die EU erfolgt die vorgeschriebene amtliche Kontrolle an der zuständigen Border Control Post (BCP).

Rückverfolgbarkeit der Ware

Die Lieferungen werden anhand der erforderlichen Dokumentation nachvollziehbar erfasst – von der Herkunft und dem zugelassenen Betrieb über die Verarbeitung bis zur Ausfuhr.

Kontrolle der Produktqualität

Kontrolle und Überwachung der Fischqualität während der Aufzucht, bei der Ernte sowie vor der Verarbeitung und dem Versand.

Rückstands- und Tierarzneimittelkontrollen

Die Einhaltung der geltenden Vorgaben für Tierarzneimittel und Rückstände wird durch entsprechende Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sichergestellt. Vorgeschriebene Rückstandskontrollprogramme und Nachweise werden berücksichtigt.

Fische in klarer Aquakultur
Aquakultur

Qualität beginnt im Wasser.

Ein klarer Blick auf Haltung, Spezifikation und Charge schafft die Basis für nachvollziehbare Lieferungen.

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